Rechtsprechung
LAG Hamm, 25.06.2018 - 5 Ta 263/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Prozesskostenhilfe, Belastungen, Telefonkosten, Neudarlehen bei Prozesseröffnung
- IWW
§ 115 ZPO, §§ ... 46 Abs. 2 Satz 3, 78 Satz 1 ArbGG, 127 Abs. 2 Satz 2 und 3, 567 ff ZPO, § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO, §§ 114, 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO, § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 2 a ZPO, § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 4 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit den PKH-Antrag begründeten Darlehensverbindlichkeiten im Rahmen der Prozesskostenhilfe
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 5, Ziff. 2a)
Berücksichtigung von in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit den PKH-Antrag begründeten Darlehensverbindlichkeiten im Rahmen der Prozesskostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- LAG Hamm (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten beim PKH-Antrag
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 09.03.2018 - 3 Ca 88/18
- LAG Hamm, 25.06.2018 - 5 Ta 263/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Köln, 14.07.2010 - 1 Ta 161/10
Unbegründete Geltendmachung von Telefonkosten und Hundesteuer sowie Geldstrafe …
Auszug aus LAG Hamm, 25.06.2018 - 5 Ta 263/18
b) Soweit der Kläger Kosten für sein Mobiltelefon geltend macht, handelt es sich um Ausgaben im Rahmen der persönlichen Lebensführung, die vom Freibetrag des § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 2 a ZPO erfasst sind und nicht als besondere Belastung gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 4 ZPO geltend gemacht werden können (siehe nur die erkennende Kammer, Beschluss vom 16.08.2017, 5 Ta 427/12, n.v.; LAG Köln, Beschluss vom 14.07.2010, 1 Ta 161/10, juris. - LAG Hamm, 06.03.2012 - 14 Ta 48/12
Berücksichtigung von Fahrtkosten und Kreditraten für die Anschaffung eines Pkw im …
Auszug aus LAG Hamm, 25.06.2018 - 5 Ta 263/18
Es ist darauf abzustellen, ob es sich um für den persönlichen oder zumindest auch für den beruflichen Bedarf notwendige Anschaffungen handelt, die entweder nicht aufschiebbar oder aus anderen Gründen gegenüber der Erstattung der Prozesskosten vorrangig sind (vgl. dazu LAG Hamm, 31. Mai 2011, 14 Ta 98/10, juris ; 06.03.2012, 14 Ta 48/12). - LAG Hamm, 31.05.2010 - 14 Ta 98/10
Verschuldung nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe; Ersatzbeschaffung eines …
Auszug aus LAG Hamm, 25.06.2018 - 5 Ta 263/18
Es ist darauf abzustellen, ob es sich um für den persönlichen oder zumindest auch für den beruflichen Bedarf notwendige Anschaffungen handelt, die entweder nicht aufschiebbar oder aus anderen Gründen gegenüber der Erstattung der Prozesskosten vorrangig sind (vgl. dazu LAG Hamm, 31. Mai 2011, 14 Ta 98/10, juris ; 06.03.2012, 14 Ta 48/12).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2023 - 5 Ta 37/22
PKH-Nachprüfung - Fahrtkosten - Neudarlehen
Ausnahmsweise sind solche Verbindlichkeiten jedoch berücksichtigungsfähig bei sogenannten lebenswichtigen oder lebensnotwendigen Schulden, wozu auch Verbindlichkeiten zählen, die aufgrund einer sittlichen Verpflichtung oder zumindest auch aufgrund beruflicher Notwendigkeit entstanden sind (LAG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 2018 - 5 Ta 263/18 - Rn. 10, juris;… Zöller/Schulzky, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 115, Rn. 44).